Finanzen im Alltag

Der Freistellungsauftrag: Das sollten Sie wissen

Zins- und Dividendenzahlungen, KursertrĂ€ge – der Freistellungsauftrag schĂŒtzt Sie vor Steuerzahlungen.

Sie lassen Geld fĂŒr sich arbeiten? Dann erwirtschaften Sie sogenannte KapitalertrĂ€ge, die Sie versteuern mĂŒssen.

Zu den KapitalertrĂ€gen gehören: 

  • Zinszahlungen – weil Sie etwa Geld auf einem Tagesgeldkonto der Sparda BW angelegt haben. 
  • Dividendenzahlungen – weil Sie zum Beispiel Teil der Sparda BW-Genossenschaft sind. 
  • KursertrĂ€ge – weil Sie vielleicht Geld in Investmentfonds oder Aktien angelegt und diese mit Gewinn verkauft haben. 

Eine Grafik einer GlĂŒhbirne mit blauem Hintergrund.

Kurz erklÀrt

Die Kapitalertragssteuer

Ihre Bank, in unserem Fall die Sparda BW, fĂŒhrt fĂŒr Ihre KapitalertrĂ€ge automatisch 25 Prozent Kapitalertragssteuer ans Finanzamt ab. Deswegen wird diese Steuerform auch Abgeltungssteuer genannt. Doch das ist noch nicht alles: Obendrauf kommen noch 5,5 Prozent SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese liegt je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent.

Wie gut, dass es den Freistellungsauftrag mit einem Sparerpauschbetrag gibt!


Ein Mann schaut lÀchelnd in das Tablet in seiner Hand.


Der Freistellungsauftrag reduziert Ihre Steuerzahlungen

Die gute Nachricht ist: FĂŒr KapitalertrĂ€ge gibt es SteuerfreibetrĂ€ge, auch SparerpauschbetrĂ€ge genannt. Seit dem Jahr 2023 liegt dieser Freibetrag fĂŒr die Kapitalertragssteuer

  • bei einer Einzelperson bei 1.000 Euro und
  • bei einem Ehepaar oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei 2.000 Euro.

Übrigens: Bis Ende 2022 lag die gesetzliche Höchstgrenze nur bei 801 Euro pro Person und 1.602 Euro fĂŒr eine Lebenspartnerschaft/ein Ehepaar!

Mit einem Freistellungsauftrag teilen Sie uns mit, bis zu welcher Höhe wir Ihre KapitalertrĂ€ge vom automatischen Steuerabzug freistellen dĂŒrfen. Das heißt, Sie dĂŒrfen als Einzelperson aktuell mit Ihren KapitalertrĂ€gen 1.000 Euro zusĂ€tzlich steuerfrei erwirtschaften – Paare profitieren vom doppelten Betrag. Dabei ist es ganz egal, ob Sie diesen Steuerfreibetrag beim Verkauf von Aktien einsetzen, fĂŒr Dividendenzahlungen oder fĂŒr die Auszahlung klassischer Zinsen. Denn der Freistellungsauftrag gilt fĂŒr alle KapitalertrĂ€ge.



Wie teilen Sie Ihre Sparerpauschbetrag am besten auf?

In der Regel reicht es, wenn Sie bei einer Bank einen Freistellungsauftrag fĂŒr alle Konten und Depots erteilen. Hier ist also keine weitere Aufteilung nötig.

Doch wenn Sie bei zwei oder mehr Banken Depots und Konten haben, sollten Sie fĂŒr Ihre FreistellungsauftrĂ€ge genau rechnen! Denn Sie können den Sparerpauschbetrag in TeilbetrĂ€ge aufteilen und unterschiedlichen Kreditinstituten zuweisen. Am besten sehen Sie genau nach, wie hoch die KapitalertrĂ€ge bei jeder einzelnen Bank sind, und verteilen Ihre FreibetrĂ€ge klug.

WICHTIG: Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin veranlagt werden, sollten Sie unbedingt miteinander ĂŒber die Verwendung des Sparerpauschbetrags sprechen. Denn so könnten Sie eventuell richtig viel Geld sparen.


MĂŒssen Sie Ihre SteuerfreibetrĂ€ge selbst erhöhen?

Nein, das mĂŒssen Sie nicht. Vorausgesetzt, alles bleibt beim Alten und Sie haben keine neuen Konten oder Depots eröffnet. Denn Ihre Bank hat ab dem 1. Januar 2023 automatisch bereits bestehende FreistellungsauftrĂ€ge erhöht – und zwar um 24,844 Prozent. Ihr Steuerfreibetrag steigt also von ganz allein von 801 Euro auf 1.000 Euro (bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften von 1.602 Euro auf 2.000 Euro). NatĂŒrlich ist das auch bei der Sparda BW so. 


Sie haben vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen?

Keine Sorge, Ihr Geld ist nicht verloren. Denn Sie können sich die zu viel bezahlten Steuern ĂŒber Ihre SteuererklĂ€rung zurĂŒckholen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre FreistellungsauftrĂ€ge ungĂŒnstig ĂŒber verschiedene Kreditinstitute verteilt haben!

So geht’s: Sie bekommen von Ihrer Bank eine Bescheinigung ĂŒber die BetrĂ€ge, die an das Finanzamt abgefĂŒhrt wurden. Diese Bescheinigung legen Sie zu Ihrer SteuererklĂ€rung. Das Finanzamt wird Ihre Angaben genau prĂŒfen und Ihnen gegebenenfalls zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten oder sie verrechnen.


Sie haben Fragen? Wir antworten.

Was brauche ich, um einen Freistellungsauftrag zu erteilen?

Bitte halten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer bereit – und gegebenenfalls auch die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Denn ohne die Steuer-ID können Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen. Diese Nummer finden Sie in Ihrem letzten Einkommenssteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Was kostet ein Freistellungsauftrag?

Nichts! Ganz gleich, ob Sie Ihren Freistellungsauftrag das erste Mal einrichten oder ob Sie ihn Ă€ndern – Sie mĂŒssen nichts bezahlen.

Wie rechne ich meine Zinsen aus?

Die endgĂŒltige Summe steht erst fest, wenn Ihre Zinsen, Dividenden oder KursertrĂ€ge ausgezahlt werden. Doch fĂŒr die Zinsen gibt es eine einfache Formel:

Kapital × Zinssatz × (Anzahl Tage/365 Tage) = Zinsen

Wie oft kann ich meinen Freistellungsauftrag Àndern?

So oft, wie Sie ihn sinnvollerweise Àndern sollten. Wir von der Sparda BW empfehlen, dass Sie sich gegen Ende eines Jahres die voraussichtlich erwirtschafteten BetrÀge ansehen und dann Ihre SparerpauschbetrÀge anpassen.

Gibt es GrĂŒnde, warum ich keine Kapitalertragssteuer zahlen muss?

Wenn Sie keine Einkommenssteuer bezahlen und auch keine jĂ€hrliche EinkommenssteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen, dann können Sie eine sogenannte „Nichtveranlagungsbescheinigung“ beim Finanzamt beantragen. Das geht aber nur, wenn Ihre EinkĂŒnfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Der Grundfreibetrag lag 2023 bei 10.908 Euro fĂŒr Einzelpersonen und bei 21.816 Euro fĂŒr eingetragene Lebenspartnerschaften/Eheleute.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie diese fĂŒr drei Jahre gĂŒltige Nichtveranlagungsbescheinigung haben, mĂŒssen Sie keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen.

Gibt es Fristen fĂŒr den Freistellungsauftrag?

Jeder Freistellungsauftrag ist ab dem 1. Januar des Jahres gĂŒltig, in dem Sie ihn eingerichtet haben. Bei der Sparda BW können Sie einen zeitlich unbefristeten Freistellungsauftrag anlegen oder ihn mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres versehen.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag fĂŒr Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften?

Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Freibetrag fĂŒr Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften bei 2.000 Euro. So viel Geld könnt ihr also jedes Jahr steuerfrei mit KapitalertrĂ€gen aus Zinsen, AktienverkĂ€ufen oder Dividendenzahlungen verdienen.

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