Für Frauen: in sechs Schritten zur finanziellen Unabhängigkeit
Vermögensaufbau für Frauen: Wir sprechen über Geld Haben Sie einen... [...]
Mit einer Umschuldung können Sie eine bestehende (Bau-)Finanzierung durch eine neue ersetzen – zu besseren Konditionen, also zum Beispiel mit deutlich attraktiveren Zinsen. Grade in der langfristigen Baufinanzierung wird das wichtig; das zeigt schon der Blick auf die Zinsen vor einigen Jahren verglichen mit heute.
Überhaupt der Vergleich: Auf den kommt es bei einer Umschuldung an. Unser Banking Duden gibt deshalb nicht nur eine Erklärung, sondern einen Tipp. Schauen Sie schon jetzt an, was Sie beispielsweise mit einem Bausparvertrag, der in zwei Jahren fällig wird, heute bereits tun können. Denn mit einer klug gewählten Anschlussfinanzierung sparen Sie spürbar Geld. Unsere Empfehlung: Augen auf bei den Möglichkeiten der Umschuldung.
Augen auf, Nummer 1:
Behalten Sie die Fristen im Blick. Spätestens mit Auslaufen der Zinsbindung und noch offener Restschuld müssen Sie sich um Ihre Anschlussfinanzierung kümmern. Wollen Sie vorher aktiv werden, nehmen Sie die Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags unter die Lupe.
Augen auf, Nummer 2:
Schauen Sie die Angebote genau an – der Vergleich spart Ihnen bares Geld. Und der Wechsel zu einem seriösen Anbieter dazu noch Zeit und Nerven.
Augen auf, Nummer 3:
Eine Stundung ist keine Umschuldung; hier wird Ihr bestehendes Schuldverhältnis nicht verändert, nur fällige Zins- oder Tilgungszahlungen auf später verschoben. Nur eine echte Umschuldung lässt Sie vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren.
Augen auf, Nummer 4:
Achten Sie bei der Anschlussfinanzierung auf die Details. Ab wann gelten welche Konditionen? Welche Vorfälligkeitsentschädigung fällt ggf. an? Gut möglich, dass sich grade in der Baufinanzierung der frühe Wechsel dennoch lohnt.
Augen auf, Nummer 5:
Lassen Sie sich das Potenzial einer Umschuldung nicht entgehen – sie ist weniger kompliziert als vielleicht vermutet. Und wenn alle Unterlagen komplett sind, kümmern wir uns als Bank ggf. um die eigentliche Ablösung.
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