Für Frauen: in sechs Schritten zur finanziellen Unabhängigkeit
Vermögensaufbau für Frauen: Wir sprechen über Geld Haben Sie einen... [...]
Bis 2027 rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge mit 3,1 Billionen Euro, die vererbt werden. Dazu kommen auch immer mehr Schenkungen. Was ist wichtig zu wissen bei Erbe, Schenkung, Testament? Wir haben’s zusammengefasst (ohne Gewähr und ohne Anspruch auf vollumfängliche juristische Belastbarkeit).
Zunächst der Unterschied zwischen Erbe und Schenkung: Letzteres findet zu Lebzeiten statt. Die*Der Beschenkte wird sofort zum neuen Eigentümer*in; wird dagegen ein Erbe festgelegt, wechselt das Eigentum erst im Todesfall. Steuerfrei sind vererbte Immobilien – wenn Sie als Erb*in mindestens zehn Jahre darin wohnen. Außerdem gelten Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner*innen mit Zugewinngemeinschaft, 400.000 Euro pro Kind (Stand Frühjahr 2021). Als nicht verheiratete Lebenspartner*innen können Sie dagegen nur 20.000 Euro steuerfrei erben. Als enge*r Familienangehörige*r zahlen Sie bei einem Erbe von über 26 Millionen Euro 30 Prozent Steuern; sind Sie kein *e Familienangehörige*r, gelten die 30 Prozent direkt.
Auch für Geschenktes müssen Sie Steuern zahlen – es sei denn, Sie nutzen die Freibeträge. Das können Sie alle zehn Jahre und so das zu schenkende Vermögen aufteilen. Je nach Zweck der Zuwendung werden Schenkungen übrigens aufs Erbe angerechnet. Achtung also bei unterschiedlich hohen Zuwendungen an Geschwister. Regelmäßige Zuschüsse, die beispielsweise Eltern als Unterhalt an ihre Kinder geben, sind aber nur in „übermäßiger Höhe“ ausgleichspflichtig.
Korrekt aufgesetzt, verteilt es das Erbe individuell. Sie können bestimmen, wer Erbe werden soll und wer nur den Pflichtteil erhält. Die gesetzliche Erbfolge nämlich sieht vor, dass eine Hälfte des Erbes an die*den Ehepartner*in geht, die andere Hälfte an die Kinder. Vorsicht: Jede*r vierte Deutsche hat ein Testament aufgesetzt, aber viele davon sind ungültig. Achten Sie darauf, das Dokument handschriftlich zu erstellen und zu unterschreiben, mit Ort und Datum zu versehen und sich ggf. Unterstützung von Notar oder Erbrechtsanwalt zu holen. Dieser weiß, worauf es ankommt; bei Immobilien zum Beispiel auf den Erbschein. Übrigens: Falls Sie als Angehöriger ein Testament nicht ans Nachlassgericht geben, machen Sie sich der Urkundenunterdrückung strafbar.
Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich frühzeitig um alle Seiten der Vorsorge. Die Sparda-Bank BW ist mit finanzieller Altersvorsorge und den passenden Versicherungen an Ihrer Seite. Noch kein Teil von uns? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt.