In unserem Geldbeutel tragen wir viele wichtige Dinge mit uns herum: Bankkarten, Personalausweis, Führerschein, Krankenversicherungskarte und, und, und. Der Verlust der Geldbörse ist keine Lappalie.
Doch was ist zu tun, wenn das Portemonnaie weg ist? Vor allem: keine Panik. Prüfen Sie genau, ob Ihr Geldbeutel tatsächlich verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Nicht hinter den Autositz gerutscht? Nicht in der Tasche versteckt? Wenn Ihr Portemonnaie wirklich weg ist, sind jetzt diese Schritte wichtig, um dem Missbrauch Ihrer Dokumente vorzubeugen. Übrigens: Ob Diebstahl oder verloren, die Vorgehensweise ist auf beide Fälle anwendbar.
Unsere Checkliste
- Schritt 1: Begeben Sie sich auf die Suche. Wo hatten Sie Ihre Geldbörse zuletzt noch? Vielleicht liegt sie noch im Büro? Können Sie schnell einen Kollegen ansprechen? Haben Sie Ihr Portemonnaie im Zug liegen lassen? An der Hotline können Sie nachfragen. Waren Sie in einem Café und haben es versehentlich liegen lassen? Fragen Sie persönlich nach. Gehen Sie den Weg, den Sie gegangen sind, nochmal ab.
Unser Tipp: Suchen Sie bitte nicht zu lange. Sollte Ihr Geldbeutel tatsächlich gestohlen worden sein, dann ist jede Minute wichtig, um die Diebe am Missbrauch Ihrer Karten und Dokumente zu hindern.
- Schritt 2: Sperren Sie Ihre Bankkarte. Ist die Börse weg, sollten Sie den Verlust sofort melden und zudem so schnell wie möglich Ihre BankCard (Debitkarte) sperren lassen. Halten Sie hierzu bitte Ihre IBAN bereit.
Das können Sie telefonisch über die 24-h-Sperrhotline des zentralen Sperrannahmedienstes veranlassen: Im Inland 116 116, aus dem Ausland 0049 116 116.
Als Kunde der Sparda-Bank BW direkt unter 0711 2006-3801 bzw. aus dem Ausland 0049 711 2006-3801. Als Sparda-Kund*in können Sie Ihre Karte auch in TEO unter „Sicherheit und Service > Kartenverwaltung“ sperren lassen. Die meisten Banken bieten ebenfalls die Kartensperrung im Online-Banking an.
Alle Nummern und Infos zur Sperrung finden Sie hier auf einen Blick.
- Schritt 3: Sperren Sie Ihre Kreditkarten. Ebenfalls sofort Kreditkarte wie Sparda Mastercard, Sparda Mastercard Platinum und Sparda Debit Mastercard sperren lassen. Telefonisch im Inland 069 6657-1993, aus dem Ausland 1 0049 69 6657-1993. Für die Kartensperrungen müssen Sie Ihre Kreditkartennummern nennen.
Die meisten Kreditkartenausgeber haben eigene Hotlines für die Kartensperrung. Für manche Anbieter funktioniert auch die zentrale Sperrhotline.
Unser Tipp: Speichern Sie alle Telefonnummern in Ihrem Handy ab. Im Fall der Fälle müssen Sie nicht zeit- und nervenaufreibend danach suchen
- Schritt 4: Melden Sie den Verlust des Geldbeutels der Polizei. Dort wird eine Liste der verlorenen Dokumente angelegt, die Ihnen für den Ersatz von Führerschein und Personalausweis gute Dienste leistet. Zudem haften Banken nur für entstandene Schäden, wenn der Verlust des Portemonnaies frühzeitig gemeldet wurde.
- Schritt 5: Den Verlust Ihres Personalausweis beim Bürgeramt melden. Damit verhindern Sie Missbrauch und Identitätsdiebstahl. Sollten Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, sperren Sie diese ebenfalls umgehend.
- Schritt 6: Melden Sie den Verlust Krankenkassenkarte bei Ihrer Krankenkasse.
- Schritt 7: Den verlorenen Führerschein, ggf. Fahrzeugschein bei der Führerschein- bzw. zuständigen Zulassungsstelle melden.
- Schritt 8: Zeigen Sie den Verlust weiterer (Mitglieds)karten beim jeweiligen Aussteller an. Z. B. Betriebsausweis bei Ihrem Arbeitgeber, ÖPNV-Karte bei Ihrer Verkehrsgesellschaft, Kundenkarten, Fitnessstudio, Optiker, Bibliothek o. Ä. Unser Tipp: Erstellen Sie eine Liste aller Karten und Dokumente, die Sie im Geldbeutel mit sich führen, damit Sie im Fall des erneuten Falles wissen, wo Sie sich überall melden müssen.
- Schritt 9: Stellen Sie Ihren Organspendeausweis neu aus. Sie bekommen einen neuen Organspendeausweis über Ihre Krankenkasse, in der Apotheke oder direkt beim Bundesgesundheitsministerium.
- Schritt 10: Fragen Sie im nächstgelegenen Fundbüro nach. Bzw. dort, wo das Portemonnaie vermutlich verloren wurde. ÖPNV, Bahn und Flughäfen haben eigene Fundbüros. Erkundigen Sie sich ruhig mehrfach, ob Ihr verlorener Geldbeutel von einem ehrlichen Finder abgegeben wurde. Das geschieht ja nicht unbedingt taggleich.
Übrigens: Wurde Ihre Geldbörse gefunden, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch ab Fundsachen mit einem Wert von über zehn Euro einen Finderlohn vor; bei unter 500 Euro rund fünf Prozent des Werts, darüber 25 Euro plus drei Prozent des Werts.
Weitere Tipps zum Thema Kartendiebstahl geben wir Ihnen in unserer Story „Wenn Langfinger zuschlagen – Verhaltenstipps vor und nach dem Kartendiebstahl“.