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Sarah ist zwölf Jahre alt und liebt es zu Chatten, z. B. auf Knuddels. Eigentlich darf man da erst ab 14 Jahren mitmachen, aber naja. Sie ist ja gerade mal zwei Jahre jünger… das passt schon. Ein paar Klicks und schon ist sie im Chatroom. Ziemlich cool. Zwar wird dauernd so ein Fenster eingeblendet, das von ihr verlangt, dass sie so einen Test macht, aber das drückt sie einfach weg. Und chattet weiter mit den anderen Teenagern. Torben zum Beispiel. Der ist 15 und geht sogar auf eine Schule in der gleichen Stadt. Er spielt Fußball und mag die gleiche Musik wie Sarah. Und das Tollste ist, er findet sie süß. Sarah ist richtig happy. Er ist immer so lieb. Macht ihr Komplimente und schickt sogar Nachrichten vor dem Schlafen gehen. Warum sollte sie ihm auch nicht ihre Nummer geben, immerhin ist er doch ein Freund, oder? Nur manchmal fragt er so komische Sachen… Ob sie schon einen BH trägt oder einen Freund hatte und mit dem Sachen gemacht hat. Das ist Sarah unangenehm. Aber ist ja nix Schlimmes, wenn er fragt oder? Immerhin ist er so lieb.
Was Sarah nicht weiß: Torben geht nicht zur Schule. Er ist auch nicht 15, sondern 43. Und das Ganze ist eine Masche, mit der er das junge Mädchen um den Finger wickeln will. Es handelt sich hierbei um sogenanntes Cybergrooming. Das heißt das Ansprechen einer minderjährigen Person über das Internet mit dem Zweck ihr oder ihm sexuell näher zu kommen. Dabei spielen vor allem Versprechungen eine wichtige Rolle. Zuerst baut der Pädophile Vertrauen auf, sucht nach Gemeinsamkeiten, schafft emotionale Nähe und wechselt danach schnell inhaltlich auf entsprechende Themen. Das kann sowohl durch den Wunsch nach expliziten Bildern als auch nach sexuellen Chat-Inhalten geschehen. Um die Kinder/Jugendlichen zu binden, kann es sogar zu Drohungen kommen, um weiterhin im Kontakt mit dem Opfer zu bleiben (Erpressung etc.).
In Amerika ist es einfacher jemanden anzuklagen. Dort ist der Wille mit jemandem Sex zu haben, der jünger als 18 Jahre ist, oder Äußerungen diesbezüglich schon ein Verstoß gegen das Gesetz. Das Schreiben von sexuell expliziten Bemerkungen (in Chats) gegenüber Kindern ist eine Straftat. Und dabei ist egal, ob auf der anderen Seite ein echtes Kind oder ein Polizist bzw. Ermittler sitzt. In Deutschland ist die Regelung nicht so streng. Meist kann die Polizei erst einschreiten, wenn bereits eine Straftat wie Missbrauch oder Vergewaltigung vorlag. Genau da liegt das Problem.
Wie sollen wir mit solch gefährlichen Situationen umgehen? Wie kann vorgebeugt werden? Im Vorfeld der Nutzung des Internets sollten Eltern mit ihren Kindern reden, da sie oft nicht wissen, was auf sie zukommt. Deswegen ist es notwendig ihnen Hilfen und Möglichkeiten an die Hand zu geben (Credo: Wenn das oder das passiert, machst du das oder das). Das Wichtigste ist die Aufklärung. Ein Kind, das naiv und ohne Vorwissen im www surft oder chattet, kann eher zum Opfer werden, als eins, das über die Gefahren und Risiken Bescheid weiß.
Kinder, aber auch Jugendliche, können in den meisten Fällen aufgrund mangelnder Erfahrung nicht einschätzen, was ihr Gegenüber bezwecken will oder vorhat. Hinzu kommt, dass das Kind meist nicht mit den Eltern über unangenehme Gespräche und Belästigungen redet, da es Angst hat ein Internetverbot zu bekommen. Deswegen bleiben fragwürdige „Online-Freunde“ häufig unentdeckt. Viele „kindertaugliche“ Chats gelten als Treffpunkt für Pädophile. Innerhalb kürzester Zeit wird selbst ein „passives“ Kind (ein Kind, das nicht direkt auf Personen „zugeht“ und immer wieder betont jünger zu sein) mit eindeutigen Anfragen und Sätzen bombardiert. Die Täter suchen sich ihre Opfer bei Knuddels & Co und laden sie dann auf externe Seiten ein. Diese werden nicht überwacht, bieten die Möglichkeit Fotos und Videos zu verschicken und so dem Opfer näher zu kommen.
Schließen Sie einen „Internet-Vertrag“ mit dem Kind, in dem z. B. steht:
Weitere Information zum Thema Internetsicherheit erhalten Sie unter spardasurfsafe.de.