Finanzen für Frauen

Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll und wann nicht? 

Ein gemeinschaftliches Konto für gemeinsame Ausgaben? Das geht. Und ist sinnvoll – manchmal. Wir klären darüber auf, was für ein Gemeinschaftskonto spricht und was dagegen. 

Das Wichtigste im Überblick: 

  • Das Gemeinschaftskonto hat Vorteile – wenn es sinnvoll genutzt und ergänzt wird. 
  • Ein solches Gemeinschaftskonto eignet sich vor allem für Paare oder Wohngemeinschaften
  • Für alle Beteiligten gelten die gleichen Rechte und Pflichten
  • Risiko: Überziehung, Pfändung, Trennung, Tod 
  • Wichtig: ein zusätzliches eigenes Konto für die finanzielle Unabhängigkeit – vor allem für Frauen


Das kann ein Gemeinschaftskonto (Spoiler: weniger Streit, mehr Überblick)

Ein Gemeinschaftskonto ist eine besondere Form des Girokontos: Sie führen das Konto gemeinsam mit einer anderen Person – und haben gleichberechtigt Zugriff. Ideal ist dieses Modell des Partnerkontos vor allem für Paare, klar. Aber auch Wohngemeinschaften profitieren von einem gemeinsamen Haushaltskonto. Eben alle, die sich Kosten für Miete, Einkäufe, Internet & Co. oder auch Einnahmen teilen wollen. Das geht gut und einfach mit einem Konto, bei dem alle Beteiligten Ein- und Ausgänge transparent nachvollziehen und über das Geld auf dem Konto verfügen können. Aber was passiert, wenn was passiert? Wir klären auf über Vor- und Nachteile vom Gemeinschaftskonto.


Gemeinsame Kosten sind geteilte Kosten – Vorteile vom Gemeinschaftskonto

Beide Kontomitinhaber bzw. -inhaberinnen behalten die gemeinsamen Ausgaben im Blick. Diskutieren, wer wann wie viel wofür bezahlt? Hat sich erledigt. Geld hin und her überweisen, um Kosten aufzuteilen? Nicht nötig. Sie brauchen keine Tabellen oder Notizzettel, und Sie können Bankgeschäfte wie Überweisungen direkt tätigen

Oft wird es auch Paarkonto oder Partnerkonto genannt, dabei hat das Gemeinschaftskonto nicht nur für Partnerinnen und Partner echte Pluspunkte. Wer zusammenwohnt oder ein Projekt startet, bei dem Geldein- bzw. -ausgänge gemeinsam verwaltet werden wollen, ist mit diesem Kontomodell bestens beraten. Beide Beteiligten können auf das Guthaben zugreifen und sehen, was Sache ist.

Ein Paar sitzt an einem Tisch. Sie trinken Kaffee und lachen sich an.


Bitte einmal Gemeinschaftskonto: Wie funktioniert das?

Weil alle Beteiligten beim Gemeinschaftskonto gleichberechtigt sind, müssen auch beide ihre Daten angeben. Außerdem gibt es gemeinsame Konten in unterschiedlichen Varianten: als Oder-Konto und als Und-Konto. Oder, und, was, wie? Ganz einfach. 

Beim Oder-Konto können beide Personen unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen, Überweisungen tätigen oder sich Geld ausbezahlen lassen – ganz ohne Einwilligung oder Bestätigung der anderen Person. Also: Person A oder Person B.

Das Und-Konto setzt gemeinsame Bankgeschäfte voraus. Sprich: die Einwilligung von Person A und B. Das ist vor allem für Vereine oder beispielsweise Erbengemeinschaften gut, um Missbrauch und Diskussionen vorzubeugen. Für Paare oder WGs wird das im Alltag eher unpraktisch. 

Bei der Sparda BW können Sie mit einem gemeinsamen Wohnsitz Ihr SpardaGiro als Gemeinschaftskonto bequem online eröffnen. Verschiedene Adressen? Auch das geht, vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin. 



Ein Paar ist gemeinsam im Supermarkt einkaufen.

Wann ist ein Gemeinschaftskonto überhaupt sinnvoll?

Immer dann, wenn Sie Kosten transparent nachvollziehen und teilen wollen, ist ein gemeinsames Konto praktisch. Wenn zum Beispiel im Haushalt mal der eine, mal die andere einkaufen geht. Oder um Miete, Strom, Internet, Hausversicherungen oder Ähnliches zu bezahlen, das beide Personen gleichermaßen betrifft. Auch für Vereine ist ein Gemeinschaftskonto mit mehr als einer verantwortlichen Person von Vorteil.  


Gemeinsam kann auch gemein sein – Nachteile beim Gemeinschaftskonto 

All in? Überlegen Sie gut, ob und mit wem Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Denn bei allen Vorteilen – es gibt auch Risiken. Zum Beispiel, wenn das Konto überzogen wird; da haften Sie gemeinsam. Auch wenn es gar nicht Ihr Verschulden war und nur Ihr Kontopartner oder Ihre Kontopartnerin über die Stränge geschlagen hat. Eröffnen Sie ein Gemeinschaftskonto besser nur mit Personen, denen Sie vertrauen. Und nutzen Sie für Ihren Gehaltseingang und persönliche Dinge ein zusätzliches Einzelkonto, auf das nur Sie selbst Zugriff haben.

Pfändung droht? Das sollten Sie tun

Kommt es zur Pfändung, ist das Geld auf dem Gemeinschaftskonto betroffen. Auch wenn Sie selbst die Pfändung nicht verursacht haben. Überweisen Sie deshalb Ihren Anteil am Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto sofort auf Ihr persönliches Einzelkonto, sobald es erste Anzeichen für eine Pfändung gibt. 


Achtung bei großen Summen

Vorsicht, wenn eine von beiden Personen einmalig oder regelmäßig (zum Beispiel durch ein deutlich höheres Gehalt) eine größere Summe auf das Konto einzahlt. Das Finanzamt könnte das als Schenkung verstehen und Steuern dafür verlangen. In diesem Fall also besser ein Einzelkonto für den Eingang nutzen und zu (nahezu) gleichen Teilen auf das Gemeinschaftskonto überweisen. 

Apropos Steuern: In Sachen Einkommenssteuer ist das gemeinsame Konto ebenfalls relevant. Was als Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto liegt, gehört beiden Beteiligten zur Hälfte; die Zinsen des Gemeinschaftskontos müssen beide Beteiligten zu gleichen Teilen in ihrer Steuererklärung angeben

Ein Paar sitzt auf einem Sofa. Sie halten ein Tablet in der Hand. Die Frau zeigt auf das Tablet, beide lächeln sich an.



Romantisch vs. realistisch: Warum Frauen nicht nur ein Gemeinschaftskonto haben sollten

Für Paare ist das gemeinsame Konto praktisch, keine Frage. Aber Achtung: Frauen verlassen sich immer noch viel zu oft auf den Partner, wenn’s um die Finanzen geht. Gerade dann, wenn sie keinen regelmäßigen Gehaltseingang haben, weil sie sich zu Hause um die unbezahlte Care-Arbeit kümmern. Die Zahl der Frauen in Deutschland ohne eigenes Konto steigt sogar! Dabei ist das Partnerkonto keine Garantie für finanzielle Sicherheit. Und erst recht nicht für eine funktionierende Partnerschaft. 

Stopp! Zeit zu handeln. Ein Gemeinschaftskonto ersetzt kein Einzelkonto; letzteres ist der erste Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit für Frauen. Ja, auch wenn kein festes Gehalt eingeht, sondern eher unregelmäßige Summen oder Haushaltsgeld. 

Übrigens: Achten Sie beim gemeinsamen Konto unbedingt darauf, dass es auch wirklich ein Gemeinschaftskonto ist und gleichberechtigt auf Sie beide läuft. Denn häufig eröffnen Männer ein Konto nur auf ihren Namen und geben ihrer Ehepartnerin eine Vollmacht – die schnell widerrufen ist. Klingt nicht sehr romantisch, dafür realistisch. Denn ohne Vollmacht stehen Sie als Frau ohne Geld da

Eine Frau sitzt am Schreibtisch vor ihrem Laptop und lacht in die Kamera


Einzelkonto zusätzlich: für alle Lebenslagen (auch die unerwarteten)

Das Einzelkonto auf den eigenen Namen ist also ein Muss. Noch besser: wenn Frauen zusätzlich zum gemeinsamen Konto auf das 3-Konten-Modell setzen. Und am besten ist es, wenn Sie eigene Rücklagen bilden, um im Fall des Falles für sich selbst und gegebenenfalls Ihre Kinder sorgen zu können. Aber: Für den Sparplan oder das Tagesgeldkonto, für Fonds und ETFs ist ein eigenes Girokonto Voraussetzung

Warum sind eigene Rücklagen so wichtig? Weil finanzielle Unabhängigkeit nicht nur den Ersatz der kaputten Waschmaschine ermöglicht, sondern Ihnen Handlungsspielraum gibt. Vielleicht ja für den Neustart in einem anderen Job oder ohne Partnerin oder Partner. Denn das Leben läuft viel zu oft anders als geplant. 


Traurige Risiken: Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei Trennung oder Tod?

Stirbt ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin, tritt der rechtmäßige Erbe oder die Erbin an die Stelle der verstorbenen Person. Damit übernimmt sie oder er alle Rechte und Pflichten, hat Anspruch auf die Hälfte des Geldes und muss für eventuelle Ausstände aufkommen. 

Um bei einer Trennung das Gemeinschaftskonto aufzulösen, ist das Einverständnis beider Beteiligten per Unterschrift nötig. Denken Sie dann unbedingt daran, Daueraufträge zu löschen bzw. auf eine neue Kontoverbindung umzustellen. 


Gemeinschaftskonto vs. Einzelkonto – flottes Fazit

Für alle, die zusammenleben und sich gemeinsame Kosten teilen wollen, ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll – wenn die Risiken gering sind und bleiben. Behalten Sie im Blick, ob sich die Lebenssituation von Ihrem Kontopartner oder Ihrer Kontopartnerin ändert, und reagieren Sie rechtzeitig. Übrigens muss es gar nicht „entweder oder“ sein: Ein Einzelkonto ergibt auch zusätzlich zum Gemeinschaftskonto durchaus Sinn, zum Beispiel für Ihren Gehaltseingang und zum Zahlen persönlicher Rechnungen. 


FAQ: die häufigsten Fragen zum Gemeinschaftskonto 

Einzelkonto vs. Gemeinschaftskonto – wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Konto. 

Auf das Einzelkonto hat nur die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber Zugriff. Sie können Vollmachten ausstellen, diese aber auch widerrufen – ohne Einwilligung der anderen Person. Beim Gemeinschaftskonto sind beide Personen gleichberechtigt, teilen sich also Geld, Rechte und Pflichten. Je nachdem, ob Sie ein Oder- oder ein Und-Konto einrichten, können Sie unabhängig voneinander Überweisungen tätigen, Geld einzahlen oder sich auszahlen lassen. Beide Personen haben vollen Einblick in die Bankgeschäfte.

Gleichberechtigt bedeutet nicht nur gemeinsame Rechte, sondern auch Pflichten. Überzieht eine Person das Konto, haftet die andere Person mit. Kommt es zur Pfändung, die Sie nicht selbst verschuldet haben, betrifft das dennoch auch Ihre Hälfte des Geldes. Und wenn Sie sich trennen, können Sie nicht allein das gemeinsame Konto auflösen – hier sind beide Unterschriften nötig. 

Nein, diese Umwandlung ist nicht möglich. Am besten sprechen Sie also direkt beim Zusammenziehen darüber, ob es ein gemeinsames Konto geben soll. Sie können es vorsorglich eröffnen und später klären, ob und wie viel monatlich (oder in anderen Abständen) Geld auf dieses Konto gehen soll. Tipp: Dauerauftrag einrichten! Und den Dauerauftrag rechtzeitig kündigen, wenn sich etwas an Ihrer Lebens- und gemeinsamen Wohnsituation ändert. 

Für Dinge des alltäglichen Bedarfs wie Einkäufe, Miete & Co. eignet sich ein gemeinsames Konto gut. So brauchen Sie über gegenseitige Zahlungen gar nicht erst zu diskutieren; Rechnungen gehen einfach vom Gemeinschaftskonto ab. Dazu haben beide Kontoinhaberinnen bzw. Kontoinhaber jederzeit den Überblick über Ausgaben und Geldgeschäfte. Für Ehepaare, unverheiratet Zusammenlebende und Wohngemeinschaften gilt gleichermaßen: Gemeinschaftskonto nur, wenn Sie sich vertrauen. 

Guthaben wie auch Schulden gehören allen Beteiligten zu gleichen Teilen. Auch Zinsen müssen zur Hälfte von beiden für die anfallende Einkommenssteuer angegeben werden. 

Wie auch beim Guthaben gilt: Beide Beteiligten haften, wenn das Partnerkonto überzogen oder gepfändet wird. 

Ein Gemeinschaftskonto läuft auf die Namen aller Beteiligten. Vorteil im Vergleich zum Einzelkonto mit widerrufbarer Vollmacht: Das gemeinsame Konto kann nicht von einer Person allein aufgelöst werden. 

Ja, die gibt es: Für ein Einzelkonto können Sie eine Vollmacht erteilen – oder eine Vollmacht auf Ihren Namen ausgestellt bekommen. Aber Vorsicht, eine Vollmacht kann widerrufen werden. Dann haben Sie keinerlei Zugriff mehr auf das Konto, das auf die andere Person läuft.

Allein: gar nicht. Sie brauchen alle Personen, die das Gemeinschaftskonto eröffnet haben. Dann können Sie mit Einverständnis und Unterschrift aller Beteiligten das gemeinsame Konto ebenso wie ein Einzelkonto kündigen. 

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