Für Frauen: in sechs Schritten zur finanziellen Unabhängigkeit
Vermögensaufbau für Frauen: Wir sprechen über Geld Haben Sie einen... [...]
Das Wichtigste im Überblick:
Ein Gemeinschaftskonto ist eine besondere Form des Girokontos: Sie führen das Konto gemeinsam mit einer anderen Person – und haben gleichberechtigt Zugriff. Ideal ist dieses Modell des Partnerkontos vor allem für Paare, klar. Aber auch Wohngemeinschaften profitieren von einem gemeinsamen Haushaltskonto. Eben alle, die sich Kosten für Miete, Einkäufe, Internet & Co. oder auch Einnahmen teilen wollen. Das geht gut und einfach mit einem Konto, bei dem alle Beteiligten Ein- und Ausgänge transparent nachvollziehen und über das Geld auf dem Konto verfügen können. Aber was passiert, wenn was passiert? Wir klären auf über Vor- und Nachteile vom Gemeinschaftskonto.
Beide Kontomitinhaber bzw. -inhaberinnen behalten die gemeinsamen Ausgaben im Blick. Diskutieren, wer wann wie viel wofür bezahlt? Hat sich erledigt. Geld hin und her überweisen, um Kosten aufzuteilen? Nicht nötig. Sie brauchen keine Tabellen oder Notizzettel, und Sie können Bankgeschäfte wie Überweisungen direkt tätigen.
Oft wird es auch Paarkonto oder Partnerkonto genannt, dabei hat das Gemeinschaftskonto nicht nur für Partnerinnen und Partner echte Pluspunkte. Wer zusammenwohnt oder ein Projekt startet, bei dem Geldein- bzw. -ausgänge gemeinsam verwaltet werden wollen, ist mit diesem Kontomodell bestens beraten. Beide Beteiligten können auf das Guthaben zugreifen und sehen, was Sache ist.
Weil alle Beteiligten beim Gemeinschaftskonto gleichberechtigt sind, müssen auch beide ihre Daten angeben. Außerdem gibt es gemeinsame Konten in unterschiedlichen Varianten: als Oder-Konto und als Und-Konto. Oder, und, was, wie? Ganz einfach.
Beim Oder-Konto können beide Personen unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen, Überweisungen tätigen oder sich Geld ausbezahlen lassen – ganz ohne Einwilligung oder Bestätigung der anderen Person. Also: Person A oder Person B.
Das Und-Konto setzt gemeinsame Bankgeschäfte voraus. Sprich: die Einwilligung von Person A und B. Das ist vor allem für Vereine oder beispielsweise Erbengemeinschaften gut, um Missbrauch und Diskussionen vorzubeugen. Für Paare oder WGs wird das im Alltag eher unpraktisch.
Bei der Sparda BW können Sie mit einem gemeinsamen Wohnsitz Ihr SpardaGiro als Gemeinschaftskonto bequem online eröffnen. Verschiedene Adressen? Auch das geht, vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin.
Immer dann, wenn Sie Kosten transparent nachvollziehen und teilen wollen, ist ein gemeinsames Konto praktisch. Wenn zum Beispiel im Haushalt mal der eine, mal die andere einkaufen geht. Oder um Miete, Strom, Internet, Hausversicherungen oder Ähnliches zu bezahlen, das beide Personen gleichermaßen betrifft. Auch für Vereine ist ein Gemeinschaftskonto mit mehr als einer verantwortlichen Person von Vorteil.
All in? Überlegen Sie gut, ob und mit wem Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Denn bei allen Vorteilen – es gibt auch Risiken. Zum Beispiel, wenn das Konto überzogen wird; da haften Sie gemeinsam. Auch wenn es gar nicht Ihr Verschulden war und nur Ihr Kontopartner oder Ihre Kontopartnerin über die Stränge geschlagen hat. Eröffnen Sie ein Gemeinschaftskonto besser nur mit Personen, denen Sie vertrauen. Und nutzen Sie für Ihren Gehaltseingang und persönliche Dinge ein zusätzliches Einzelkonto, auf das nur Sie selbst Zugriff haben.
Kommt es zur Pfändung, ist das Geld auf dem Gemeinschaftskonto betroffen. Auch wenn Sie selbst die Pfändung nicht verursacht haben. Überweisen Sie deshalb Ihren Anteil am Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto sofort auf Ihr persönliches Einzelkonto, sobald es erste Anzeichen für eine Pfändung gibt.
Vorsicht, wenn eine von beiden Personen einmalig oder regelmäßig (zum Beispiel durch ein deutlich höheres Gehalt) eine größere Summe auf das Konto einzahlt. Das Finanzamt könnte das als Schenkung verstehen und Steuern dafür verlangen. In diesem Fall also besser ein Einzelkonto für den Eingang nutzen und zu (nahezu) gleichen Teilen auf das Gemeinschaftskonto überweisen.
Apropos Steuern: In Sachen Einkommenssteuer ist das gemeinsame Konto ebenfalls relevant. Was als Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto liegt, gehört beiden Beteiligten zur Hälfte; die Zinsen des Gemeinschaftskontos müssen beide Beteiligten zu gleichen Teilen in ihrer Steuererklärung angeben.
Für Paare ist das gemeinsame Konto praktisch, keine Frage. Aber Achtung: Frauen verlassen sich immer noch viel zu oft auf den Partner, wenn’s um die Finanzen geht. Gerade dann, wenn sie keinen regelmäßigen Gehaltseingang haben, weil sie sich zu Hause um die unbezahlte Care-Arbeit kümmern. Die Zahl der Frauen in Deutschland ohne eigenes Konto steigt sogar! Dabei ist das Partnerkonto keine Garantie für finanzielle Sicherheit. Und erst recht nicht für eine funktionierende Partnerschaft.
Stopp! Zeit zu handeln. Ein Gemeinschaftskonto ersetzt kein Einzelkonto; letzteres ist der erste Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit für Frauen. Ja, auch wenn kein festes Gehalt eingeht, sondern eher unregelmäßige Summen oder Haushaltsgeld.
Übrigens: Achten Sie beim gemeinsamen Konto unbedingt darauf, dass es auch wirklich ein Gemeinschaftskonto ist und gleichberechtigt auf Sie beide läuft. Denn häufig eröffnen Männer ein Konto nur auf ihren Namen und geben ihrer Ehepartnerin eine Vollmacht – die schnell widerrufen ist. Klingt nicht sehr romantisch, dafür realistisch. Denn ohne Vollmacht stehen Sie als Frau ohne Geld da.
Das Einzelkonto auf den eigenen Namen ist also ein Muss. Noch besser: wenn Frauen zusätzlich zum gemeinsamen Konto auf das 3-Konten-Modell setzen. Und am besten ist es, wenn Sie eigene Rücklagen bilden, um im Fall des Falles für sich selbst und gegebenenfalls Ihre Kinder sorgen zu können. Aber: Für den Sparplan oder das Tagesgeldkonto, für Fonds und ETFs ist ein eigenes Girokonto Voraussetzung.
Warum sind eigene Rücklagen so wichtig? Weil finanzielle Unabhängigkeit nicht nur den Ersatz der kaputten Waschmaschine ermöglicht, sondern Ihnen Handlungsspielraum gibt. Vielleicht ja für den Neustart in einem anderen Job oder ohne Partnerin oder Partner. Denn das Leben läuft viel zu oft anders als geplant.
Stirbt ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin, tritt der rechtmäßige Erbe oder die Erbin an die Stelle der verstorbenen Person. Damit übernimmt sie oder er alle Rechte und Pflichten, hat Anspruch auf die Hälfte des Geldes und muss für eventuelle Ausstände aufkommen.
Um bei einer Trennung das Gemeinschaftskonto aufzulösen, ist das Einverständnis beider Beteiligten per Unterschrift nötig. Denken Sie dann unbedingt daran, Daueraufträge zu löschen bzw. auf eine neue Kontoverbindung umzustellen.
Für alle, die zusammenleben und sich gemeinsame Kosten teilen wollen, ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll – wenn die Risiken gering sind und bleiben. Behalten Sie im Blick, ob sich die Lebenssituation von Ihrem Kontopartner oder Ihrer Kontopartnerin ändert, und reagieren Sie rechtzeitig. Übrigens muss es gar nicht „entweder oder“ sein: Ein Einzelkonto ergibt auch zusätzlich zum Gemeinschaftskonto durchaus Sinn, zum Beispiel für Ihren Gehaltseingang und zum Zahlen persönlicher Rechnungen.
Einzelkonto vs. Gemeinschaftskonto – wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Konto.