Finanzen im Alltag

Heiraten mit Sinn, Verstand und Blick aufs Konto

Heiraten, scheiden lassen: So teuer wird's ohne Vorsorge


Haben Sie Ja gesagt? Herzlichen Glückwunsch! Das ist für uns der perfekte Zeitpunkt, Sie ans Finanzielle zu erinnern. Denn: Heiraten ist teuer, irgendwann scheiden lassen erst recht – wenn Sie nicht vorab festlegen, was Sie wie regeln wollen.

Die Hochzeit: So teuer wird’s

In die Vorbereitungen gehen schnell mehrere Monatsgehälter … Ein Kredit? Möglich, aber nur bedingt sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel auch noch vom eigenen Haus träumen. Dann ist eine individuelle Baufinanzierung langfristig sinnvoller als die kurzfristige große Sause. Übrigens: Wir unterstützen Sie gern auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

Der Weg zum Ja-Wort geht also schnell ins Geld. Aber wo genau? Wir haben gesammelt.

  • Standesamt: 50 – 100 Euro
  • weitere Formalitäten: 200 Euro oder mehr, je nach Notargebühren für den Ehevertrag
  • Rechtsanwalt für den Ehevertrag: 5.000 Euro (eine Investition mit mehr Bestand als die große Party)
  • Location: nach oben offen; selbst zu Hause können Kosten für Mietmöbel o. Ä. auf Sie zukommen
  • Catering: ca. 50 – 100 Euro pro Gast
  • Torte: kann auch schnell mehrere hundert Euro verschlingen
  • Kleid: 500 – 2.500 Euro oder mehr
  • Anzug: ähnlich, etwas günstiger
  • Accessoires und Make-up: je nach Ausführung 500 – 2.000 Euro
  • Ringe: nach oben offen, mit 500 Euro sollten Sie mindestens rechnen
  • Gedrucktes wie Einladungen, Tisch- oder Menükarten: bis 600 Euro
  • Fotograf und Band: ab 1.000 Euro aufwärts
  • plus ggf. weitere Kosten für Hochzeitsplaner, Auto, Tanzkurs, Flitterwochen, kleine Gastgeschenke und mehr.

Die Scheidung: Das kommt finanziell auf Sie zu

2019 wurde etwa jede dritte Ehe geschieden – besser also, sich mit den Konsequenzen auseinanderzusetzen. Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird, wird im Fall einer Scheidung als gemeinsames Vermögen angesehen; Stichwort Zugewinngemeinschaft. Über einen notariell beglaubigten Ehevertrag können Sie individuell regeln, wie Vermögenswerte betrachtet und behandelt werden sollen. Den sollten Sie sich also besser nicht sparen. Ihren Vertrag können (und sollten) Sie später anpassen, zum Beispiel bei Geburt von Kindern oder großen Erbschaften. In den Vertrag eingebracht werden sollten auch die Vermögenswerte, die beide in die Ehe mitbringen, vom Auto über Bausparverträge bis zum Kontostand. So wissen Sie, was nicht Teil der Zugewinngemeinschaft war. Apropos Kontostand – wir empfehlen ein eigenes Konto für beide Partner*innen, für finanzielle Unabhängigkeit. Trotzdem ein gemeinsames Haushaltskonto? Kein Problem. Die Sparda-Bank BW hat in jedem Fall das Richtige für Sie.

Gut zu wissen: Die Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt besteht aus „nachehelicher Solidarität“ übrigens auch nach der Trennung.

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