Für Frauen: in sechs Schritten zur finanziellen Unabhängigkeit
Vermögensaufbau für Frauen: Wir sprechen über Geld Haben Sie einen... [...]
„Tue Gutes und rede darüber“ heißt es. Wir ergänzen: „… und spare Steuern“. Denn Spenden und ehrenamtliches Engagement lohnen sich doppelt. Ja, das Ehrenamt zählt als Spende: von Arbeits- bzw. Lebenszeit. Und wenn Ihre Tätigkeit auch finanziell vergütet wird, dann zahlt sich das auch steuerlich aus. Weit über fünf Milliarden Euro wurden in Deutschland 2020 außerdem privat gespendet, fast 76 Prozent davon an humanitäre Einrichtungen, dazu an den Tier- und Umweltschutz, die Kultur- und Denkmalpflege. Und auch hier gibt es Anreize vom Staat. Die wichtigsten Fakten haben wir Ihnen kompakt zusammengestellt.
Solange das Ehrenamt nur einen geringen Teil Ihrer Tätigkeit ausmacht und wenn alle Kriterien erfüllt sind, um vom Finanzamt ehrenamtlich eingestuft zu werden, können Sie einen gewissen Betrag steuerfrei dazuverdienen. Am besten mit der*dem Steuerberater*in abstimmen – der sagt Ihnen auch, wo Sie die Summe in Ihrer Steuererklärung eintragen.
Als Trainer*in im Sportverein, Betreuer*in im Feriencamp, Chorleiter*in oder in ähnlicher ehrenamtlicher Funktion können Sie ebenfalls steuerfrei etwas dazuverdienen – und diesen Freibetrag außerdem mit der Ehrenamtspauschale kombinieren, bei mehreren kleineren Tätigkeiten allerdings insgesamt nur bis zum Maximalbetrag.
Wer keine Zeit, dafür aber Geld an einen guten Zweck geben will, kann einen Teil des Privateinkommens als Spenden steuerlich absetzen. Sie suchen noch Inspiration? Tolle Projekte, die sich über Ihre Unterstützung freuen, finden Sie auf unserer neuen Karte der Sparda Stiftungsprojekte.
Achtung: Für größere Summen brauchen Sie eine offizielle Spendenbescheinigung, die Sie aber seit diesem Jahr nur noch auf Anfrage übermitteln müssen. Bei kleineren Spendenbeträgen reicht der Kontoauszug als Nachweis Ihrer Spende an eine gemeinnützige Organisation. Auch hier gilt: Ihr*e Steuerberater*in nennt Ihnen die genauen Beträge und berät Sie bezüglich der entsprechenden Eintragung in der Steuererklärung.
Apropos Kontoauszug: Wussten Sie, dass Ihnen als Sparda-Kund*in mit der SpardaPostbox ein digitales Kontoauszugsarchiv zur Verfügung steht? Und falls Sie noch kein Teil von uns sind – hier können Sie’s ganz bequem werden.